Allgemeine Geschäftsbedingungen (Miete):
Algemeiner
Hinweis:
Die Informationen auf der Homepage / Vermietpreisliste stellen nur eine unverbindliche
Information über den Vermietpark dar.
Ein rechtsverbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn eine Auftragsbestätigung
durch Patrick Diener erfolgt ist.
Denn vor Auftragsbestätigung
muß ja erst noch geprüft werden, ob die gewünschten Geräte
zu dem angefragten Zeitpukt
überhaupt noch verfügbar sind
§ 1
Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen Patrick
Diener Veranstaltungstechnik, Hinter der Mauer 20, 70794 Filderstadt (nachfolgend
als Vermieter beschrieben) und einem Kunden (nachfolgend als Mieter beschrieben)
abgeschlossen wird.
Auf den Vorbehalt, im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Ware oder Dienstleistung
eine in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu
erbringen oder ganz von der Leistungserbringung abzusehen, weisen wir hin.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von allen Parteien
als verbindlich anerkannt werden. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift
eindeutig, von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt
diese damit voll an. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
§ 2
Die Mietdauer beträgt, wenn nichts Anderes vereinbart ist, mindestens 24 Stunden und verlängert sich automatisch um weitere 24 Stunden, wenn die Mietobjekte nicht am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit beim Vermieter wieder eintreffen. Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Mietobjektes an den Mieter und endet bei der vollständigen Rückgabe des Mietobjektes an den Vermieter. Der Vermieter ist berechtigt vom Mieter eine Kaution in Form von Bargeld in Höhe des Neuwertes des Mietobjektes zu verlangen.
§ 3
Der Mieter erhält die Geräte geprüft ohne erkennbare Mängel. Dem Mieter wird in seinem eigenen Interesse empfohlen, Beanstandungen sofort zu melden um eine Nachbesserung seitens des Vermieters zu erleichtern. Eine Vermietung per Versand (z.B. Spedition) ist ausgeschlossen.
§ 4
Die Benutzung von veranstaltungstechnischen
Geräten erfordert vom Benutzer immer ein entsprechendes Fachwissen!
Das gilt besonders für: Stromverteiler/Kabel, Bühnenfeuerwek, Traversen,
Lifte, Stative, Traversen.
Ohne dieses ist die Sicherheit
der durchgeführen Veranstaltung nicht gewährleistet und es können
Unfälle und Funktionsstörungenen /Beschädigungenden Geräten
auftreten. Der Mieter hat
das Mietobjekt nicht mißbräuchlich zu benutzen und sich an die Anweisungen des
Vermieters, an die Gebrauchsanweisungen und an die gesetzlichen Vorschriften
zu halten. Der Mieter darf die gemieteten Geräte nur von qualifizierten und
von, im Rahmen der Gesetze (z.B. Sprengstoffgesetz, Versammlungsstättenverordnung,...),
berechtigten Personen aufbauen und bedienen lassen. Für die Einhaltung aller
Gesetze, die auf den Anwendungsfall Anwendung finden, ist der Mieter in vollem
Umfang verantwortlich. Der Vermieter ist berechtigt und der Mieter hat dies
ihm zu ermöglichen, das Mietobjekt jederzeit am Einsatzort zu überprüfen. Stellt
der Vermieter fest, daß das Mietobjekt mißbräuchlich genutzt wird, ist er berechtigt,
es auf Kosten des Mieters sofort abzuholen, Der Mietpreis wird dann in voller
Höhe sofort zur Zahlung fällig. Der Mieter darf das Mietobjekt nicht ohne Erlaubnis
des Vermieters zerlegen, verändern, umgestalten, justieren, weitervermieten,
veräußern, verschmutzen und Kennummern, Firmenzeichen beschädigen. Für jegliche
Beschädigung, Verlust, Diebstahl der Mietobjekte durch ihn selber, Dritte, Bedienpersonal
und höhere Gewalt hat allein der Mieter dem Vermieter in vollem Umfang Schadensersatz
zu leisten. (Dem Mieter
wird empfohlen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen)
Der Schadensersatz wird nach Ermittlung der Schadenssume, soweit rechtlich möglich,
sofort zur Zahlung fällig. Die Schadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber
des Mieters erstrecken sich über die Reparaturkosten, bei Totalschaden der derzeitige
Neuwert des jeweiligen Gerätes und ggf. einem Nutzungsausfall. Ist der Mieter
nicht finanziell in der Lage, etwaige Schadensersatzansprüche des Vermieters
zu befriedigen, so ist er verpflichtet, auf seine Kosten eine entsprechende
Versicherung abzuschließen.
§ 5
Im Falle einer wesentlichen Funktionsstörung oder Ausfalls des Mietobjektes ist der Vermieter nur unter der Voraussetzung zur Gewährleistung verpflichtet, daß ihm der Mieter nachweisen kann, daß dem Vermieter die eindeutige Schuld trifft. Ist der Ausfall durch ein Verschleißteil, durch falsche Anwendung, durch Fehlfunktion des Stromnetzes, durch Ausfall oder Fehlfunktion von Gegenstände des Mieters oder Dritter oder durch einen anderen, nicht durch den Vermieter zu vertretenden Umstand zurückzuführen, so hat der Mieter kein Recht auf Gewährleistung. Die Gewährleistung erstreckt sich über Nachbesserung, Rückerstattung oder Minderung des Mietpreises (bei komplexen Anlagen nur den anteiligen Mietpreis der betreffenden Komponente), zur Verfügungstellen eines ähnlichen Ersatzgerätes oder ein Repartaturversuch vor Ort. Die Art der Gewährleistung richtet sich nach den jeweiligen Machbar- und Zumutbarkeit. Jegliche weitere Schadensersatzforderungen (z.B. wegen Geschäftschädigung,...) des Mieters und von Dritten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Werden dem Vermieter vor und während der Mietzeit Umstände bekannt, die für eine Gefährdung der Kredit- und Vertrauenswürdigkeit des Mieters sprechen, ist der Vermieter berechtigt, die Mietobjekte auf Kosten des Mieters sofort zurückzuverlangen oder zurückzuholen. Der Mietpreis wird in diesem Fall in voller Höhe sofort fällig, weitere Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Eine gerichtliche Pfändung der im Besitz des Mieters befindlichen Mietobjekte ist sofort dem Vermieter mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen sind dem Vermieter zur Verfügung zu stellen. Um eine Pfändung zu verhindern, werden der vollstreckenden Person und dem zuständigen Gericht sofort die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse der Mietobjekte vom Mieter mitgeteilt.
§ 6
Bei der Rückgabe des Mietobjektes bestätigt der Vermieter nicht, dies in einwandfreien Zustand zurück erhalten zu haben, sondern behält sich zu einem späteren Zeitpunkt eine eingehendere Prüfung vor. Die Mietkosten zzgl. Nebenkosten und MwSt. sind, wenn nicht anders vereinbart, dem Vermieter bei Rückgabe der Mietobjekte in bar auszuzahlen. Die Rückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche seitens des Mieters ist, soweit rechtlich möglich, ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, neben Mietkosten auch Mahnkosten und bankübliche Zinsen zu verlangen. Einer besonderen Inverzugsetzung bedarf es nicht, wenn der Mieter eine vereinbarte Zahlungsfrist nicht einhält.
§ 7
Erfüllt der Vermieter ein verbindliches
erklärtes Angebot nicht, ist er gegenüber dem Mieter nur zum Schadensersatz
in maximaler Höhe einer eventuell bereits für diesen Vertrag geleisteten Vorauszahlung
des Mieters verpflichtet. Weitere Schadensersatzforderungen (z.B. Geschäftsschädigung,
Verdienstausfall,...) des Mieters oder Dritte sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inkl.MwSt ab Geschäftssitz des
Vermieters.
Geräteversicherungen
sind nicht enthalten ! (Dem Mieter wird empfohlen, eine solche abzuschließen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Kauf):
Wir führen keinen Verkauf
von Neugeräten und Materiel durch.
Verkauf von Verbrauchsmaterial (z.B. Nebelfluid) nur in Verbindung mit gemieteten
Geräten.
Kein Versand- nur Selbstabholung oder Anlieferung duch uns (im Rahmen eines
Fullserviece)
§ 1
Höhere Gewalt, Betriebseinstellung,
Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von
Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden Diener Veranstaltungstechnik
von der Erfüllung geschlossener Verträge.
Der Verkauf erfolgt nur in
Verbindung mit gemieteten Gegenständen (Veranstaltungstechnische Ausrüstung).
Ein Versand ist nicht möglich- nur Abholung durch Käufer oder Anlieferung
durch Diener Veranstaltungstechnik GbR
§ 2
Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung / Lieferung der Leistung rechtskräftig.
§ 3
Unsere Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt ab Lager. Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tage der Leistungserbringung gültigen Preise zu Abrechnung.
§ 4
Die Lieferung erfolgt ab
Filderstadt. Ein Mindestbestellwert beträgt 30 EUR. Der Liefertermin gilt
als erfüllt, sobald die Ware dem übergeben wurde. Sollten im Falle höherer Gewalt
sowie bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen u.ä. bei verbindlich
vereinbarten Terminen die Liefer-/ Leistungsverzögerungen länger als 8 Wochen
dauern, ist der
Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wir sind zu Teillieferungen
und Teilleistungen berechtigt.
§ 5
Rechnungen sind in für uns
verlustfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweilig geltenden Bankdiskontsatz zu
berechnen
und weiterhin alle
offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadenersatz
zu fordern. Der Käufer ist nicht
berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen
nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis aufzurechnen.
$ 6
Es gilt die gesetzliche
Gewährleistung ab Lieferdatum. Die Garantie gilt nicht für Leuchtmittel, Verbrauchsmaterial,
unbefugte Eingriffe sowie Verschleißartikel. In Einzelfällen kann eine zusätzliche
Garantie unter Vorbehalt nach Bestätigung durch den Hersteller/Lieferanten erfolgen.
Im Garantiefall leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung, Tausch oder
Gutschrift.
Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist erst nach dem 3. fehlgeschlagenen Nachbesserungs-/Reparaturversuch
desselben Fehlers möglich. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen.
§ 7
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Diener Veranstaltungstechnik. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Wertverluste geltend zu machen.
Widerrufsbelehrung (Miete und Kauf)
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einer Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und derAuftragserteilung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Diener Veranstaltungstechnik
GbR
Hinter der Mauer 20
70794 Filderstadt
Tel: 07158 / 641 09
Fax: 07158 / 914 9561
Mobil: 0172 / 732 9477
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur
in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit
ggf. Wertersatz leisten
Mit der Abholung der Mietgegenstände erlischt das Widerufsrecht.
Datenschutz:
Personenbezogene Daten werden nur mit Ihrem Wissen und Ihrer Einwilligung erhoben.
Auf Antrag erhalten Sie unentgeltlich Auskunft zu den über Sie gespeicherten
personenbezogenen Daten.
Wenden Sie sich dazu bitte an: e- Mail: Info@DienerVT.de